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   LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99   

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LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99 (https://dejure.org/2001,21212)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.09.2001 - L 12 KA 141/99 (https://dejure.org/2001,21212)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. September 2001 - L 12 KA 141/99 (https://dejure.org/2001,21212)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R

    Disziplinarmaßnahmen gegen Vertragsärzte

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99
    Es würde nämlich die Steuerungsfunktion der als gesetzliche Sanktion vorgesehene Geldbuße "ad absurdum" führen, wenn die Aufrechterhaltung dieses schärferen Disziplinarmittels dadurch in das Belieben des Betroffenen gestellt wäre, dass er dieser Sanktion durch Ausscheiden aus dem besonderen Pflichtenstatus entgehen könnte (BSG, SozR 3-2500 § 81 Nr. 6, S.21).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 13/00 R

    Laborarzt - Honorarverteilungsregelung - Vergütung aller Leistungen des

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99
    Aus § 24 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä bzw. § 27 Abs. 7 Nr. 1 EKV-Ä, die im Wortlaut mit den im streitigen Zeitraum geltenden § 21 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä bzw. § 13 Abs. 7 Nr. 1 EKV-Ä übereinstimmen, ergibt sich nicht nur eine Verpflichtung des überweisenden Arztes, sondern auch die Bindung des auftragannehmenden Arztes an den ihm erteilten Auftrag (BSG, Beschluss vom 13. Februar 2001, Az.: B 6 KA 64/00 B und SozR 3-2500 § 85 Nr. 38 S.314).
  • BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B

    Entscheidung der kassenzahnärztlichen Vereinigung über Honoraranspruch bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99
    Aus § 24 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä bzw. § 27 Abs. 7 Nr. 1 EKV-Ä, die im Wortlaut mit den im streitigen Zeitraum geltenden § 21 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä bzw. § 13 Abs. 7 Nr. 1 EKV-Ä übereinstimmen, ergibt sich nicht nur eine Verpflichtung des überweisenden Arztes, sondern auch die Bindung des auftragannehmenden Arztes an den ihm erteilten Auftrag (BSG, Beschluss vom 13. Februar 2001, Az.: B 6 KA 64/00 B und SozR 3-2500 § 85 Nr. 38 S.314).
  • BSG, 18.08.1972 - 6 RKa 28/71
    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99
    Die Krankenkassen und die KV müssen sich nämlich unbedingt im Rahmen der Abrechnung auf die Ehrlichkeit und Sorgfalt des Vertragsarztes verlassen können (BSG, Urteil vom 18. August 1973, Az.: 6 RKa 28/71 und Urteil des Senats vom 16. August 1989, Az.: L 12 Ka 40/88).
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 10/92

    Entziehung der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung - Beanstandung der

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99
    Auch wenn die Fehler tatsächlich durch eine beim Kläger angestellte Hilfskraft verursacht sein sollten, ist dieses Verhalten als grobe Pflichtverletzung des Klägers einzustufen, da ihm das Verhalten der Hilfskraft unter Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 278 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zuzurechnen ist (BSG, Beschluss vom 14. Juli 1993, Az.: 6 RKa 10/92).
  • LSG Bayern, 25.10.1989 - L 12 Ka 94/88

    Überweisung ; Gebietsarzt; Untersuchungsmaßnahme; Kassenarzt; Mammographie

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99
    Eine derartige nachträgliche Abänderung der Überweisungsscheine ist unzulässig und unbeachtlich, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 1989, Az.: L 12 Ka 94/88, entschieden hat.
  • LSG Bayern, 28.06.2000 - L 12 KA 76/98

    Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen einer falschen Auskunft ;

    Auszug aus LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99
    Während die Tatbestandsvoraussetzungen des Pflichtverstoßes gerichtlich voll überprüfbar sind, besteht bei der Auswahl der möglichen Disziplinarmaßnahme und der Festsetzung ihrer Höhe ein Ermessensspielraum, so dass insoweit die Entscheidung gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG vom Gericht nur eingeschränkt nachzuprüfen ist (ständige Rechtsprechung des Senates, siehe zuletzt Urteil vom 28. Juni 2000, Az.: L 12 KA 76/98 und BSG SozR 2200 § 368 m Nr. 3).
  • SG München, 05.06.2020 - S 38 KA 125/20

    Vertrags(zahn) arztangelegenheiten

    Denn ein Vertragsarzt müsse sich anhand der ihm zur Verfügung stehenden Verträge, Abrechnungsvorschriften, Gebührenordnungen, Anleitungen etc. die notwendige Kenntnis darüber verschaffen, wie die von ihm erbrachten Leistungen korrekt abzurechnen seien (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.09.2001, Az. L 12 KA 141/99).
  • LSG Bayern, 25.11.2015 - L 12 KA 120/14

    Delegation einer Pflicht zur Erstellung einer Abrechnung und Wandlung in eine

    Eine Zurechnung der nicht von der Klägerin selbst, sondern von für sie - gleichgültig, ob im Wege der vertikalen oder horizontalen Delegation - tätigen Hilfspersonen verursachten Pflichtverletzungen sei auch nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts unter Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 278 Satz 1 BGB möglich (vgl. Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 19.09.2001, L 12 KA 141/99).
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